Armut denken - Armut lenken

Drucke, Handschriften und Objekte erzählen aus der Frühen Neuzeit


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Anonym: Marktbauer und sein Weib, nach 1519. © ETH-Bibliothek Zürich, Graphische Sammlung / D 15323 / Public Domain Mark 1.0

Ehe und Sexualität in der Frühen Neuzeit

Die einzig akzeptable Form von Sexualität in der Frühen Neuzeit war die Ehe zwischen Mann und Frau.  Alle weiteren Formen der Sexualität standen unter Strafe. Dies reichte vom kleinen Bußgeld bis zum Tod durch das Kopfabschlagen.
Dafür gibt es zwei zeitgenössische Begründungen:

1) Die sozial-pragmatische:

Weil Verhütungsmethoden fehlten, konnte sexueller Verkehr immer in einer Schwangerschaft enden. Wenn das Kind außerhalb der sozialen Absicherung der Ehe geboren wurde, dann musste oft die Gemeinschaft für den Unterhalt aufkommen. Diese Belastung der Fürsorgeeinrichtungen wollten die Obrigkeiten durch die strengen Gesetze verhindern.

2) Die religiös-moralische:

Sexualität und Lust wurden in der Frühen Neuzeit grundsätzlich als sündhaft betrachtet. Man ging davon aus, dass Krieg oder Seuchen Strafen Gottes für die Verfehlungen von einzelnen Personen waren. Das unsittliche Verhalten der Untertanen wurde deswegen als Bedrohung für die Gemeinschaft wahrgenommen. Die Obrigkeit sah sich daher in der Pflicht, über deren sittlichen Lebenswandel zu wachen, um die kollektiven Strafen Gottes abzuwehren.

Die sozialen Folgen für Frauen und Kinder

Besonders schwere Auswirkungen hatte diese Gesetzgebung auf unverheiratete Frauen. Während man Männern ihr ‚Verbrechen‘ nicht ansehen konnte, war es bei Frauen durch die Schwangerschaft offensichtlich. Zudem musste das Kind versorgt werden. Unterhaltszahlungen des Vaters waren schwierig zu erreichen. Es gab schließlich keine Vaterschaftstests. Außerdem gerieten Frauen schnell in den Verdacht, durch einen angeblich unsittlichen Lebenswandel schuld an der Schwangerschaft zu sein oder den Mann verführt zu haben. Die folgende soziale Ausgrenzung der Frauen war eine zusätzliche Belastung für sie und ihre Kinder.